Mautbefreiung für Handwerker
Ab 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen mautpflichtig. Allerdings ist es gelungen, eine „Handwerkerausnahme“ durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe von Mautzahlungen befreit. SHK-Betriebe sollten ihre Fahrzeuge für die Handwerkerausnahme unbedingt im Portal von Toll Collect anmelden. Alle Tipps zur Anwendung der Handwerkerausnahme und Hinweise zur Anmeldung sind im Informationsblatt des ZDH enthalten.