Landesumweltinformationsgesetz
Das Gesetz vom März 2006 regelt den Zugang und die Verbreitung von Mitteillungen der informationspflichtigen Umweltstellen. Es gilt für informtionspflichtige Stellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Landkreise sowie der unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.