Gas-Hausschau durch Schornsteinfeger
Verschiedentlich bieten Schornsteinfegermeister die Durchführung einer „Gas-Hausschau“ bei den Hausbesitzern an. Diese Gas-Hausschau ist nicht neu und bereits seit vielen Jahren in der TRGI, Ziffer 13.3.1.1., für eine jährliche Überprüfung der Gasleitungsanlage durch die Hauseigentümer enthalten. Mit der Hausschau soll der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, indem er einmal jährlich seine Gasleitungsanlage einer Sichtprüfung unterzieht.
Natürlich können auch Installateur- und Heizungsbaubetriebe diese Überprüfung als Dienstleistung ihren Kunden anbieten. Wir haben hierzu einen Musterbrief sowie eine Checkliste / Prüfliste zum Download erstellt.