Frostbrief (Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen)
Wie in jedem Jahr zur Winterzeit empfehlen wir die Absendung des Frostbriefes an den Bauherrn, sofern der Auftragnehmer eine im Neubau fertiggestellte Heizungsanlage in Betrieb nehmen soll. Wegen der zu erwartenden Wintereinflüsse und des möglichen Frostes sollte diese Mitteilung an den Auftraggeber zur Absicherung der eigenen rechtlichen Position gesendet werden.