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7. August 2025

Digitalisierungsfinanzierung

Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg, die ein Digitalisierungsprojekt planen, sollen unterstützt werden. Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittelbedarf.

Was wird gefördert?

Die Kredithöhe für das Förderprojekt muss mindestens 10.000 Euro betragen.

Die förderfähigen Maßnahmen sind in folgende drei Förderstufen eingeteilt:

Förderstufe 1: Basis-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen)

  • Anschaffung von Hard- und Software
  • Weiterbildungsmaßnahmen zu IT-Infrastruktur
  • Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
  • Migration auf Cloudtechnologie

oder

Förderstufe 2: Level Up-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss + ERP-Förderzuschuss)

  • Vernetzung digitaler Systeme, zum Beispiel Vernetzung von Prozessschritten, Prozessen oder Unternehmensbereichen, Einrichtung von digitalen Schnittstellen zu Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern (Förderstufe 2a)
  • Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit (Förderstufe 2b)
  • Weiterbildungsmaßnahmen zu digitaler Transformation und IT-Sicherheit (Förderstufe 2c)
  • Einführung digitaler Schulungssysteme, Aufbau von digitalen Plattformen für Knowhow-Transfer (Förderstufe 2c)

oder

Förderstufe 3: High End-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss + ERP-Förderzuschuss)

  • Große Level Up-Projekte der Förderstufe 2 mit überdurchschnittlicher Kostenintensität
    Ein großes Level Up-Projekt liegt vor, wenn der Darlehensbetrag 3% des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt
    Weiterbildungsmaßnahmen zu Big-Data oder KI-Anwendungen
  • Einsatz von Big-Data oder KI-Anwendungen

Wie wird gefördert?

Gefördert wird durch ein Darlehen mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Tilgungszuschusses kann bis zu 10% der Fördersumme betragen. Die genaue Höhe hängt von folgenden Faktoren ab:

  • jeweilige Förderstufe
  • Erhalt von Mitteln aus bisherigen Digitalisierungsprämien
  • Eventueller ERP-Förderzuschuss

Wichtig zu wissen:

In der Basis-Digitalisierung (Förderstufe 1) sind nur Unternehmen antragsberechtigt, die zuvor den Digitalisierungs-Check der KfW durchgeführt haben. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Online-Tool, mit dem das Unternehmen seinen Digitalisierungsgrad in etwa 20 Minuten selbst einschätzen kann. Das Ergebnis des Digitalisierungs-Checks hat keine Auswirkung auf die Förderung.

Das Tool steht unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/Digitalisierungs-Check/ zur Verfügung.

Antragstellung und Vertragsabschluss bei der Hausbank

Schriftliche Anträge für die Digitalisierungsfinanzierung sind vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Förderantrag an die L-Bank weiter.

Je Vorhaben muss ein Antrag gestellt werden. Die Förderstufen 1, 2 und/oder 3 können nicht in einem Vorhaben kombiniert werden.

Das Darlehen soll innerhalb von 12 Monaten nach Erstellung des Darlehensangebotes (Datum der Darlehenszusage) der L-Bank vollständig abgerufen werden. Das Unternehmen muss die ausbezahlten Darlehensbeträge innerhalb von 12 Monaten für das geförderte Vorhaben verwenden.

Fragen?

Zu Ermittlung der tatsächlichen individuellen Förderhöhe, empfehlen wir Kontakt zum Digitalisierungsberater Ihrer Hausbank oder der L-Bank direkt aufzunehmen.

Die L-Bank hat eine Telefonhotline eingerichtet unter 0711 1222345.

Zudem können Fragen an wirtschaftsfoerderung@l-bank.de gerichtet werden.

Weitere Informationen dazu erteilt die L-Bank auf deren Website unter
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungsfinanzierung.html

Anhang

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» Förderprogramme Digitalisierung (PDF)

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