Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Sofern ein Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen krank war, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor Ausspruch der Kündigung durchführen muss. Er kann erst dann kündigen, wenn entweder das BEM erfolglos war oder der Arbeitnehmer das BEM nach einer ordnungsgemäßen Einladung des Arbeitgebers abgelehnt hat. Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Einladung sind die Information über das BEM und dessen Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit, die Information, dass das BEM freiwillig ist verbunden mit dem Hinweis, dass bei einer Ablehnung und Abbruch des BEM der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann und die Information, dass der Arbeitnehmer weitere Personen nach eigenem Wunsch zu dem BEM-Gespräch mitbringen kann.
Ein Muster für ein solches Einladungsschreiben steht hier zum Download bereit. Ebenso ein Muster für die Rückmeldung des Arbeitsnehmers und dessen Einwilligung zur Datenverarbeitung.