Dokumentation und Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit nach Mindeslohn
Nach § 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz sind die SHK-Betriebe verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und zu dokumentieren. Die näheren Details sind im Rundschreiben Recht Nr. 2/2015 vom 18.03.2015 dargestellt. Ein Formular zur Arbeitszeitdokumentation finden Sie hier als Anhang.