Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei Teilen, aus der VOB/A, VOB/B und der VOB/C. Es ist ein Regelwerk für die Vergabe und die Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen. Die VOB betrifft ausschließlich Bauleistungen und ist ein paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bauwesen gemeinschaftlich erarbeitetes Regelwerk. Die VOB wird insoweit vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (kurz: DVA) erarbeitet und kontinuierlich fortgeführt.
Die VOB dient dazu, um im Bauwesen einheitliche, faire und rechtssichere Regeln für die Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen zu schaffen. Sie verfolgt das Ziel, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung aller Beteiligten zu gewährleisten.
Darüber hinaus regelt die VOB den Ablauf von Bauverträgen detailliert. Die VOB ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung. Die Anwendung der VOB ist für öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Für private Bauvorhaben ist sie freiwillig, aber weit verbreitet und muss gesondert vereinbart werden.
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Sie legt die möglichen Vergabearten, die jeweiligen Verfahren sowie die Unterschiede zwischen nationalen, EU-weiten und sektorspezifischen Ausschreibungen fest.
Ein Bauvertrag nach VOB/B ist ein Vertrag der nach der VOB/B besondere, bauspezifische Regelungen für Rechte und Pflichten beinhaltet, die von den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften abweichen.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Regelungen im Wortlaut.
Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) – Ausgabe 2019 –
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B Ausgabe 2016)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26062012_B15816361.htm