Das neue Nachweisgesetz: Nachweispflicht des Arbeitgebers zu Arbeitsbedingungen
Zum 1. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um.
Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Tun sie dies
nicht, drohen Geldbußen bis zu 2.000 Euro.
Hier steht eine Übersicht mit den wesentlichen Neuregelungen und den Konsequenzen für die Praxis zur Verfügung. Außerdem eine Handlungshilfe. Weiteres lesen Sie in der Rubrik Service bei den Rundschreiben im Rundschreiben Recht 3/2022.