BGB-Rahmenvertrag zur Subunternehmerbeauftragung
Anbei finden Sie einen Mustervertrag auf BGB-Rechtsgrundlage 2018, mit dem Sie z.B. bei Komplettbadsanierung eine Rahmenvereinbarung mit längerer Laufzeit für Sub- und Nachunternehmern (zum Beispiel Maler, Fliesenleger, Elektriker, Abbruchunternehmer, Isolierer usw.) abschließen können. Sie können sich damit als SHK-Betrieb bei der Sub- und Nachunternehmerbeauftragung im wesentlichen nur noch auf die konkrete Preisvereinbarung für jedes Einzelobjekt konzentrieren.