Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Für das Arbeitsrecht trat das Gesetz bereits am 18. August 2006 in Kraft. Bedeutung hat es vor allem bei Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren, Entscheidungen der Personalauswahl und im bestehenden Arbeitsverhältnis. Weitere Informationen und Leitfäden finden Sie im Download.