Neuer Mindestlohn: Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs erhöhen sich
Seit 1. Januar 2025 gilt ein neuer Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto. Damit verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Beschäftigte, die im Jahr 2024 zwischen 538 und 556 Euro verdient haben, müssen aufpassen, wenn sie auch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein wollen.
Mit der „Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung“ wurde der Mindestlohn bereits im Jahr 2024 erhöht und gleichzeitig eine Dynamisierung für das Jahr 2025 beschlossen. Damit gilt seit 1. Januar 2025 ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Da die Höhe der Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist, hat dies auch Auswirkungen für alle geringfügig Beschäftigten, da sich ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze entsprechend verändert.
Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich ab 1. Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro monatlich.
Neue Untergrenze für den Einstiegsbereich im Midijob
Der Midijob beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei aktuell 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2025 bei 556,01 Euro.
Wichtig: Beschäftigte, die im Jahr 2024 zwischen 538 und 556 Euro verdienten, müssen aufpassen. Wird der Verdienst jetzt nicht angepasst, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie üben dann einen Minijob aus, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist.
Sofern weiterhin eine in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtige Beschäftigung gewünscht wird, muss das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ab 2025 bei mindestens 556,01 Euro liegen. Die Beschäftigung ist dann ein Midijob mit vollen Ansprüchen in allen Sozialversicherungszweigen, der bei der zuständigen Krankenkasse zu melden ist.
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Mini- und Midijob: Das ist der Unterschied
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit aktuell maximal 556 Euro monatlich – dieser ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei.
Ein Midijob hingegen erlaubt ein monatliches Einkommen zwischen aktuell 556,01 und 2.000 Euro, wobei reduzierte Sozialabgaben gezahlt werden, die mit steigendem Einkommen schrittweise steigen.