Mindestlohn und Arbeitszeitkonten
Wie im Rundschreiben Recht 7/2015 dargestellt, sollte bei Arbeitnehmern mit einem regelmäßigen monatlichen Entgelt unterhalb von 2.295 Euro/brutto, wegen der neuen Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten, eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Muster der HWK Cottbus finden Sie anbei.