Technische Angaben über Feuerungsanlagen
Die Landesbauordnung verlangt bei Neuinstallation bzw. Austausch von Feuerstätten, dass der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister mindestens zehn Werktage vor Ausführung des Bauvorhabens über die geplanten Maßnahmen informiert werden muss. Hierzu hat das Land Baden-Württemberg das Formular “Technische Angaben über Feuerungsanlagen” im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses steht hier zum Download zur Verfügung.