Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk wird man erst durch Bestellung
Unabhängig davon, wie ein Geselle seine Fähigkeiten erworben hat, ob durch Teilnahme am Lehrgang zur Elektrofachkraft oder aber durch die Lehre zum Anlagenmechaniker für SHK-Technik, in der 240 Stunden elektrotechnische Inhalte vermittelt worden sind, für beide Fälle gilt: Erst durch die Bestellung wird der Anlagenmechaniker für SHK-Technik bzw. der Gas- und Wasserinstallateur sowie der Zentralheizungs- und Lüftungsbauer zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk.