Mehrfachbelegung: Schornsteinfeger darf Daten weitergeben
Das Problem ist vielen SHK-Betreiben bekannt: Ein Heizgerät muss in einem Mehrfamilienhaus mit einem Schornstein in Mehrfachbelegung ausgetauscht werden. Eine Querschnittsberechnung für das neue Gerät ist somit erforderlich. Dafür werden unter anderem die Daten der anderen, angeschlossenen Geräte benötigt. Diese Daten könnte der Schornsteinfeger liefern, aber es gibt diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken.
Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) Baden-Württembergs hat sich Hilfe von einem Datenschutzbeauftragten geholt und folgende Klarstellung veröffentlicht.