Informationen über Kältemittel
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat ein Nachschlagewerk über Kältemittel als webbasierte Version auf seine Internetseite (www.waermepumpe.de) gestellt. Dort erhält man verschiedene Informationen rund um das zum Einsatz kommende bzw. geplante Kältemittel. So werden z. B. Informationen zum GWP (Global Warming Potential = Erderwärmungspotential), dem CO2-Äquivalent, der Sicherheitsklasse des Kältemittels aber auch, ob ein Kälteschein erforderlich ist, um das Gerät aufstellen, inspizieren oder warten zu dürfen. Abgerundet wird das Tool mit Informationen zur Umsetzung der F-Gase-Verordnung, etwa zum Inverkehrbringverbot.
So dürfen z. B. ab dem 1. Januar 2027 keine Monoblock-Wärmepumpen mit einer Nennleistung von mehr als 50 kW mehr in Verkehr gebracht werden, wenn das eingesetzte Kältemittel ein GWP von mehr als 150 aufweist. Das „Inverkehrbringen“ richtet sich an den Hersteller, also den Zeitpunkt, an dem das Produkt zum ersten Mal in den Warenverkehr gebracht wird. „Insofern ist das Handwerk zunächst einmal nicht betroffen, da es in der Regel nicht der Hersteller ist.“ Das bedeutet, Geräte, die bis zum 31.12.2026 vom Hersteller, z. B. an den Großhändler geliefert wurden, dürfen auch nach dem 1.01.2027 eingebaut und betrieben werden.
Sollte der Fachbetrieb also in 2026 einen Auftrag abschließen und dabei eine Monoblock-Wärmepumpe verkaufen, die ein GWP von über 150 aufweist und erst in 2027 einbauen, dann sollte er seinen Auftraggeber allerdings darauf hinweisen, dass es sich um ein Gerät handelt, dass ein deutlich umweltschädlicheres Kältemittel beinhaltet als Geräte, die ab dem 1.1.2027 in den Warenverkehr eingebracht werden. Sollte der Auftraggeber das Gerät trotzdem eingebaut haben wollen, dann ist das zulässig. Selbstverständlich sollte der Fachbetrieb den Hinweis / Beratung als auch das Einverständnis des Auftraggebers schriftlich protokollieren.
Das Kältemittelreferenz-Tool ist unter https://www.waermepumpe.de/werkzeuge/kaeltemittelreferenz/ zu finden, bzw. über den Suchbegriff „Kältemittelreferenz“ auf der Webseite des BWP.
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